Parteienverkehr : MO bis FR: 7:30 - 12:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, 11.11., 24.12. und 31.12.) Anbringen per Fax oder E‑Mail, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen.
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