Parteienverkehr : MO bis FR: 7:30 - 12:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, 11.11., 24.12. und 31.12.) Anbringen per Fax oder E‑Mail, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen.
Auf unserer Amtstafel finden Sie alle amtlichen Veröffentlichungen unserer Gemeinde von Kundmachungen, Verordnungen und Bescheiden.
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