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28. Februar 2024

Ostern steht vor der Tür und auch heuer stellt sich für viele die Frage... “Welche Regeln gelten eigentlich für Osterfeuer?“ Generell gilt, dass Osterfeuer ausschließlich im Zuge einer allgemein zugänglichen Brauchtumsveranstaltung, unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen, entfacht werden dürfen. Das Abbrennen von Materialien im eigenen, privaten Garten stellt jedenfalls kein Osterfeuer dar, selbst wenn dies zur Osterzeit erfolgt. Weitere Details finden Sie im beiliegenden Informationsblatt „Osterfeuer 2024“, zur Verfügung gestellt vom Amt der Burgenländischen Landesregierung.

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