Lehrlingsförderungen
Fahrtenbeihilfe:
Voraussetzung:
Anspruch auf Familienbeihilfe
Formulare unter https://help.gv.at
oder beim zuständigen Gemeindeamt
Lehrlingsförderungen des Landes Burgenland:
Anspruch auf Familienbeihilfe
Für jedes Lehrjahr muss ein eigener Antrag eingebracht werden.
Formulare im Gemeindeamt oder unter http://www.e-government.bgld.gv.at/formulare
Lehrlingsförderungszuschuss:
Antragstellung innerhalb von 2 Monaten ab
Beginn des Lehrjahres
Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.
Qualifikationsförderungszuschuss:
Zuschuss für eine berufsorientierte Weiterbildung
Antragstellung:
während oder bis spätestens 4 Monate nach Ende des Kurses
Wohnkostenzuschuss:
Zuschuss für einen Heimplatz oder ein Privatquartier
Antragstellung:
innerhalb von 2 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres
Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.
Top-Jugendticket für Wien, NÖ und BGLD:
Gültig in Verbindung mit einem Lehrlingsausweis für alle unter 24 Jahre
Das Ticket ist in allen Postfilialen, bei allen teilnehmenden Post Partnern und auf
shop.vor.at erhältlich.
Alle Infos und Preise auf www.vor.at