FÖRDERUNGEN

Förderungen von Semesternetz-, Monats- Jahreskarten und Klimatickets für Studenten

Antragstellung: 
Im Zeitraum für das Sommersemester 1.3. bis 15.7 - Wintersemester 1.10. bis 15.2.
im Gemeindeamt. für jedes Semester ist ein eigener Antrag erforderlich.

Anträge die zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Höhe der Förderung:
max. € 40,- pro Semester von der Gemeinde und
höchstens im Ausmaß von € 76,- bzw. 50% der nachgewiesenen Kosten vom Amt d. Bgld. Landesregierung

Anforderungen:
Bei Antragstellung mindestens 7 Monate durchgehend mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet
Studienbestätigung, Semesternetzkarte, Zahlungsbestätigung und Antrag

Antrag Förderung


Jugend- und Seniorentaxi Gutscheine

Voraussetzung:

Jugendliche (Alter 16 - einschl. 25 Jahre)
Senioren (ab 60 Jahre)
Hauptwohnsitz in der Gemeinde

Im Monat können 5 Gutscheine zu einem Preis von € 2,50/Gutschein
erworben werden.

Einlösbar sind die Gutscheine bei allen burgenländischen
Taxiunternehmen.


Zuschuss für Führerscheinneubesitzer

Erforderliche Unterlagen:
Bestätigung/Rechnung über d. Fahrsicherheitstraining
Hauptwohnsitz in der Gemeinde, wird nur einmal ausbezahlt

Höhe des Zuschusses: max. € 70,00


Zuschuss für Neugeborene

Ausgabe innerhalb eines Jahres, wenn der Hauptwohnsitz in der Gemeinde ist

Höhe des Zuschusses:
€ 100,- (Gutschein)


Zuschuss für den Neubau eines Einfamilienhauses

Fördervoraussetzungen:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde

Höhe d. Förderung:
€ 1.500,00


Zuschuss für den Neubau einer Wohneinheit durch Zubau oder Ausbau

Fördervoraussetzungen:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde

Höhe d. Förderung:
€ 750,00


Zuschuss für Alternativenergieanlage

a) Solarenergie für Warmwasserbereitung
b) Photovoltaikanlagen

Fördervoraussetzungen:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Bestätigung d. Förderung vom Amt. d. Bgld. Landesreg. oder v. Bund

Höhe der Förderung:
€ 300,00

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